Deutschland
Seit dem 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland eine "Winterreifen-Verordnung". Diese Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist - verbindlich auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Bußgelder: Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet 40 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden. Wer mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall verursacht, dem könnte unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden - mit entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz. (Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Pressemitteilung 26.11.2010 und www.adac.de - Info, Test & Rat: Die "Winterreifen-Verordnung")
Österreich
In Österreich gilt ab dem 01.01.2008 eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit
einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg bei winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis ihr Fahrzeug nur dann in
Betrieb nehmen,
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wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind
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oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.
Schneeketten sind als Alternative allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist
und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Vom 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht Winterreifenpflicht. Auf mind. einer Antriebsachse des Lkw müssen Winterreifen
(Mindestprofiltiefe von 6 mm bei Diagonalbauweise bzw. 5 mm bei Radialreifen) mit einer entsprechenden M+S Kennzeichnung verwendet werden, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn
Schnee liegt oder nicht. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.
Die Regelung gilt sowohl für in Österreich als auch im Ausland zugelassene Kfz.
Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Geldbußen geahndet. (Quelle: ÖAMTC)
Schweiz
Die Benutzung von Winterreifen wird in der Schweiz bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht, Winterreifen anzulegen, gibt es
nicht. Wer aber auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Wer den Verkehr auf verschneiten Straßen behindert,
weil er mit Sommerreifen fährt, kann mit Geldbußen bestraft werden. (Quelle: WDR)
Italien
Je nach Wetter können in Italien Winterreifen kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Entsprechende Hinweise sind zum Teil
Schildern zu entnehmen. Im Aostetal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterreifenpflicht. Alternativ kann der Pkw-Besitzer auch Schneeketten auf Sommerreifen aufziehen. Das
italienischen Radio weist auf Pässe hin, die nur mit Winterreifen befahren werden dürfen. Wer kein Italienisch versteht, kann die ADAC-Hotline 01805/10 11 12 anrufen und sich
sagen lassen, ob ein Pass befahrbar ist und wenn ja, was beachtet werden muss. (Quelle: WDR)
Frankreich
In Frankreich ist auf Gebirgsstraßen mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder darauf hinweisen. (Quelle: WDR)
Slowenien
In Slowenien sind Winterreifen zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. Das Profil der Reifen muss mindestens drei
Millimeter tief sein. (Quelle: WDR)
Skandinavien
In Skandinavien gibt es unterschiedlich strenge Regelungen. In Finnland sind Winterreifen vom 1. Dezember bis zum 28. Februar vorgeschrieben. Bei Pkw müssen die Reifen ein
Mindestprofil von 3 Millimetern haben. Strafen für Winterreifen-Muffel sind in Finnland verhältnismäßig hoch. Sie werden nach dem Nettoeinkommen berechnet und fangen
bei umgerechnet etwa 75 Euro an. In Schweden gilt die Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März, allerdings nur für dort zugelassene Fahrzeuge. In den Nachbarländern
Dänemark und Norwegen ist man weniger streng: Eine Winterbereifung für Pkw ist nicht zwingend vorgeschrieben. (Quelle: WDR)
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